Beiträge in Magazinen und Kurzreportagen sowie sämtliche Sportberichterstattungen und jede Art von Moderation und Talk werden als Sammel- oder Einzelmeldung eingereicht. Sammelmeldungen sind bei mehreren Beiträgen auf dem gleichen Sendeplatz möglich (z.B. Moderationen in einem regelmäßig gesendeten Magazin).
Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge betragen.
O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.
Nicht meldefähig sind Nachrichten und bearbeitete Agentur-Meldungen, Schlagzeilen, Börsen- und Sportmeldungen, Wetterberichte, Programmhinweise und Veranstaltungstipps sowie Trailer und Werbetexte.
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Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022