Wahrnehmungsvertrag

Der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags ist für alle Verlage und Autoren unabdingbare Voraussetzung, um Ausschüttungen erhalten zu können.

Der Wahrnehmungsvertrag kann online durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. abgeschlossen werden. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Ein Muster des Wahrnehmungsvertrags steht nachfolgend zur Ansicht bereit, es darf nicht für den Vertragsabschluss verwendet werden. Für Autoren besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf die Blankoformulare anzufordern.