Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Auf Antrag des Vorstands, Verwaltungsrats oder von mindestens 30 Mitgliedern sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen. Die Einladungen ergehen in Textform und mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der VG WORT. Ihr obliegen insbesondere

Alle vier Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat.

Anträge und Abstimmung

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen von sechs Mitgliedern unterschrieben und mindestens sechs Wochen vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht eine Abstimmung nach Berufsgruppen zu erfolgen hat. Eine Abstimmung nach Berufsgruppen findet insbesondere statt bei:

  • Satzungsänderungen
  • Änderungen der Verteilungspläne
  • der Festlegung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen von Mitgliedern
  • der Wahl des Verwaltungsrats
  • der Auflösung des Vereins

Anträge, bei denen eine Abstimmung nach Berufsgruppen vorgesehen ist, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit innerhalb jeder Berufsgruppe und können nur mit Zustimmung aller Berufsgruppen angenommen werden.

Vertretung in der Mitgliederversammlung

Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Rechte in der Mitgliederversammlung auch durch einen Verteter ausüben zu lassen. Eine Vertretung durch ein anderes Mitglied ist jedoch nur möglich, wenn dieses in der gleichen Berufsgruppe stimmberechtigt ist. Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten können sich nur durch einen gewählten Stellvertreter in der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Anwesende Mitglieder können unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch das Stimmrecht für bis zu zehn weitere Mitglieder ausüben, wobei sämtliche vertretenen Mitglieder in der gleichen Berufsgruppe stimmberechtigt sein müssen.