Fernsehen

Im Bereich Fernsehen werden Tantiemen u.a. für die Möglichkeit der privaten Vervielfältigung im In- und Ausland ausgeschüttet. Das Senderecht selbst wird – mit Ausnahme der Kleinen Senderechte – nicht von der VG WORT wahrgenommen. Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, der Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc., der sonstigen öffentlichen Wiedergabe und der Kabelweitersendung aus dem In- und Ausland werden ins Verhältnis zu den eingegangenen Meldungen von Autoren und Verlagen gesetzt.

Aus der Art des Werks, der Sendedauer und der Senderreichweite ergibt sich ein Punktwert, der zu einer individuellen Auszahlungssumme führt. Berücksichtigt werden Sender, die innerhalb Deutschlands einen festgelegten Marktanteil von mindestens 0,8 % erreichen.

Für eine Beteiligung an der Ausschüttung ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags  sowie die Meldung des Films oder Wortbeitrags erforderlich. Gemeldet werden können alle geschützten Sprachwerke, die im Fernsehen verwendet werden. Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge haben. O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.

Gemeldet werden muss bis spätestens 31. Januar des auf den Sendetermin folgenden Jahres entweder online über das Portal T.O.M. oder auf den dafür vorgesehenen Papierformularen. Dabei können maximal zwei Vorjahre nachgemeldet werden.