Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc.

Dieser Bereich erfasst die Vergütung für öffentlich genutzte Fernseh- und Radiogeräte in Gaststätten, Hotels, Pensionen und sonstigen Beherbergungsbetrieben sowie in Krankenhäusern, Sanatorien, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Soweit hierbei urheberrechtlich geschützte Sprachwerke wiedergegeben werden, ist für diese Nutzung eine Vergütung an die VG WORT zu zahlen.

Die Einziehung erfolgt über die GEMA, die anschließend den auf Sprachwerke entfallenden Anteil an die VG WORT weiterleitet.