Dieser Bereich erfasst die Vergütung für öffentlich genutzte Fernseh- und Radiogeräte in Gaststätten, Hotels, Pensionen und sonstigen Beherbergungsbetrieben sowie in Krankenhäusern, Sanatorien, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Soweit hierbei urheberrechtlich geschützte Sprachwerke wiedergegeben werden, ist für diese Nutzung eine Vergütung an die VG WORT zu zahlen.
Die Einziehung erfolgt über die GEMA, die anschließend den auf Sprachwerke entfallenden Anteil an die VG WORT weiterleitet.
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Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022