Unterrichts- und Lehrmedien

Werden Teile von Werken in Unterrichts- und Lehrmedien genutzt, so werden diese von den Nutzern an die VG WORT gemeldet. Die Regeln für die Nutzung folgen § 60b UrhG.

Die Vergütung für die Urheber wird einmal jährlich mit der Hauptausschüttung der VG WORT ausbezahlt.