Werden Teile von Werken in Unterrichts- und Lehrmedien genutzt, so werden diese von den Nutzern an die VG WORT gemeldet. Die Regeln für die Nutzung folgen § 60b UrhG.
Die Vergütung für die Urheber wird einmal jährlich mit der Hauptausschüttung der VG WORT ausbezahlt.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022