Einnahmen

Nach dem Urheberrechtsgesetz muss in aller Regel für Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die Höhe der Vergütung ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge der VG WORT mit den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder) festgelegt.

Außerdem werden für Nutzungen von Werken im Ausland Vergütungen aufgrund von Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit ausländischen Schwestergesellschaften eingenommen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Tarifen, die auf dieser Webseite und auf der Website der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) unter www.zpue.de veröffentlicht werden.