Sozialfonds

Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Sie unterstützt Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§§ 51 ff. AO).

Stipendien werden nicht gewährt.

Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgt satzungsgemäß (§ 10 der Satzung der VG WORT) aus allen Einnahmebereichen der VG WORT.

Antragstellung

Für eine Antragstellung sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig, die vertraulich behandelt werden.

Über die Anträge berät und beschließt der Beirat, der sich aus Autorinnen und Autoren sowie Verlegern zusammensetzt. Die Sitzungen des Beirats finden mindestens dreimal im Kalenderjahr statt. Grundlage der Entscheidungen sind die Richtlinien des Sozialfonds. Je nach individueller Lage des Antragstellers werden laufende monatliche oder einmalige Zuwendungen oder auch zinslose Darlehen bewilligt.

Für den Versand der entsprechenden Antragsformulare und damit einhergehend auch für eine Beratung zur Antragsstellung kontaktieren Sie bitte

sozialfonds(at)vgwort.de oder verwenden Sie das Kontaktformular