Aus den Einnahmen der Geräte- und Betreibervergütung („Reprographie“) schüttet die VG WORT einen Teil an Autoren von Beiträgen in Zeitungen und Publikumszeitschriften aus. Publikumszeitschriften sind Zeitschriften mit großer Themenvielfalt, im Gegensatz zu den monothematischen Fachzeitschriften, die im Bereich Wissenschaft meldefähig sind. Ausschüttungsvoraussetzung ist ein gültiger Wahrnehmungsvertrag des Autors.
Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres online über das Portal T.O.M. oder auf dem Papierformular erfolgen. Es können maximal zwei Vorjahre nachgemeldet werden, sofern im Jahr der Veröffentlichung ein Wahrnehmungsvertrag bestand.
Sind Publikumszeitschriften in Lesezirkeln vertreten, wird diese Nutzung von der VG WORT automatisch berücksichtigt, falls der Autor eine Presse-Repro-Meldung abgegeben hat.
Die VG WORT wertet die in Deutschland erscheinenden Pressespiegel aus.
Damit die Artikel zugeordnet werden können, ist es notwendig, dass der Autor die Autorenzeilen und Kürzel online über das Portal T.O.M. für alle Medien bekannt gibt, in denen er regelmäßig veröffentlicht.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
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