Reportagen und Dokumentationen
Reportagen und Dokumentationen müssen einmal gemeldet werden, sofern sie durch einen eigenständigen Titel identifizierbar sind. Der eigene Wortanteil ergibt sich aus der Länge des Werks abzüglich Werbung, O-Tönen, Zitaten, Musik und Co-Autorenanteilen. Sollte der Wortanteil des meldenden Autors unter 30% der Gesamtlänge liegen, wird das Werk als O-Ton-Dokumentation/Collage registriert.