Wissenschaftliche Zeitschriften, Fachzeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften
Fach- und Sachzeitschriften sind monothematische Zeitschriften, die sich an eine nach fachlichen Kriterien abgrenzbare Zielgruppe wenden und der beruflichen Information dienen.
Im Gegensatz hierzu sind Zeitschriften mit einem breiten Themenspektrum sowie Publikumszeitschriften im Bereich Presse zu melden.
Bei der erstmaligen Meldung einer Zeitschrift behält sich die VG WORT vor, zwei verschiedene Hefte aus dem Meldejahr als Belegexemplare anzufordern, um die richtige Einordnung der Zeitschrift vornehmen zu können. Die Prüfung erfolgt anhand folgender Definition:
„Fachzeitschriften sind periodisch erscheinende Publikationen über wissenschaftliche, fachliche und andere spezielle Gebiete, die der beruflichen Information und Fortbildung eindeutig definierbarer, nach fachlichen Kriterien abgrenzbarer Zielgruppen dienen “ (vgl. Frühschütz, Horizont Medienlexikon, Frankfurt, 2004).
Auch Special-Interest-Zeitschriften werden im Bereich Wissenschaft berücksichtigt, wenn sie monothematisch sind und sich an eine Zielgruppe mit einem gemeinsamen, fachlich bestimmten und eng eingegrenzten Interessengebiet richten.
Beiträge in Fach- und Sachzeitschriften können drei Jahre ab Erscheinen gemeldet werden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen. Der Mindestumfang pro Beitrag beträgt 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht zwei Normseiten à 1.500 Zeichen), kürzere Beiträge dürfen nicht zusammengefasst werden. Eigene Abbildungen, Illustrationen etc. können mit ihrem Umfang als Text angesetzt werden (maximal bis zum Umfang des Textes), hierbei gilt ein Mindestumfang von zwei Normseiten reinen Textes. Screenshots und Fremdabbildungen können nicht zum Text addiert werden.
Sind Fachzeitschriften in Lesezirkeln vertreten, wird diese Nutzung von der VG WORT automatisch berücksichtigt.