Verlagsbeteiligung
Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Es geht dabei nur um Ausschüttungen an Verlage für Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen (Privatkopie und Bibliothekstantieme).
Um Ausschüttungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Verlag muss mit der VG WORT einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben.
- Der Verlag hat mit den jeweiligen Urhebern der Werke einen Verlagsvertrag abgeschlossen, in dem ihm die ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Diese Rechteeinräumung muss der Verlag gegenüber der VG WORT bestätigen.
- Die Publikationen des Verlags müssen im Regelfall gemeldet werden.
- Die Details der Verlagsbeteiligung sind im Verteilungsplan der VG WORT geregelt. Sie unterscheiden sich danach, um welche Art der verlegten Werke es sich im Einzelfall handelt.
Die folgenden Informationen sind nach wichtigen Verlagstypen gegliedert. Es ist möglich, dass Verlage aus mehreren Bereichen Ausschüttungen erhalten können.