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Aktuelles

Meldefrist beginnt: Sonderverteilung »Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken«

Seit 1. Oktober 2024 können Meldungen zur Sonderverteilung abgegeben werden.

Alle drei Jahre wird die Sonderverteilung »Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken« auf der Basis von Meldungen durchgeführt. Es können daran teilnehmen:

  • Urheberinnen und Urheber von Büchern (soweit es sich nicht um wissenschaftliche oder Fach- oder Sachliteratur handelt), die in den letzten drei Jahren keine Ausschüttungen in der Kategorie »Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken« gem. § 15 erhalten haben und auch im Jahr der Sonderverteilung nicht erhalten.
  • Urheberinnen und Urheber von belletristischen Texten und Beiträgen in Anthologien und literarischen Zeitschriften (soweit es sich nicht um wissenschaftliche, Fach-, oder Publikumszeitschriften oder Tageszeitungen handelt), unabhängig von der Höhe ihrer alljährlichen Ausschüttungen.
  • Die entsprechenden Bücher und Beiträge können innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Erscheinen einmalig gemeldet werden. Die gemeldeten Werke müssen über eine ISBN bzw. ISSN verfügen und in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nachgewiesen sein.
     
    Meldefrist: Ab 1. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025
    Wo: Online-Meldeportal T.O.M. unter dem Menüpunkt
    »Bibliothekstantieme Sonderverteilung«
    https://tom.vgwort.de/portal/index

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Franziska Hirschmann, Tel.: (089) 51412-22, E-Mail: sonderverteilung(at)vgwort.de

Kontaktdaten bitte aktualisieren!

Um Sie zuverlässig über anstehende Ausschüttungen zu informieren, halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, stets aktuell! Nutzen Sie dazu Ihr T.O.M.-Konto: https://tom.vgwort.de/portal/index

Webinare zu Meldeverfahren

Nutzen Sie unsere Webinar-Reihe für Urheberinnen und Urheber sowie für Verlage. Hier werden die verschiedenen Meldeverfahren und andere Themen der VG WORT erläutert.

Zu den Webinaren geht es hier.

Anfang Oktober 2024
Beginn des Meldeverfahrens zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
(nächster Ausschüttungstermin: 2025)

31. Dezember
Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags

Anfang Januar
Mindestzugriff für METIS (Texte im Internet) wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung              

31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) 

 

Alle Termine im Überblick »