Teilnehmen an den Ausschüttungen der VG WORT können Urheber von Sprachwerken, Erben verstorbener Autorinnen und Autoren sowie Verlage. Dabei müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen gegeben sein:
Wahrnehmungsberechtigte erhalten nach der Registrierung eine Karteinummer, die bei allen Vorgängen angegeben werden muss.
Wahrnehmungsberechtigte haben folgende Möglichkeiten, sich aktiv in den Gremien der VG WORT zu engagieren:
Für Mitglieder bestehen weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022