Teilnehmen an den Ausschüttungen der VG WORT können Urheber von Sprachwerken, Erben verstorbener Autorinnen und Autoren sowie Verlage. Dabei müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen gegeben sein:
Wahrnehmungsberechtigte erhalten nach der Registrierung eine Karteinummer, die bei allen Vorgängen angegeben werden muss.
Wahrnehmungsberechtigte haben folgende Möglichkeiten, sich aktiv in den Gremien der VG WORT zu engagieren:
Für Mitglieder bestehen weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
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