Autoren, Rechteinhaber verstorbener Autoren und Verlage können nur an den Ausschüttungen der VG WORT teilnehmen, wenn sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Der Abschluss des Vertrags mit der VG WORT und die Teilnahme an den Ausschüttungen sind kostenlos.
Wahrnehmungsberechtigte erhalten nach der Registrierung eine Karteinummer, die bei allen Vorgängen angegeben werden muss.
In zwei Bereichen der VG WORT konnten bisher Berechtigte ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags Ausschüttungen beziehen:
Neu: Seit dem 1. Februar 2018 ist jedoch auch in diesen beiden Bereichen der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich, um Texte melden zu können. Ferner gilt seitdem - mit einer Übergangsregelung - der allgemeine Grundsatz, dass nur Werke gemeldet werden können, die ab dem Jahr des Abschlusses des Wahrnehmungsvertrags erschienen sind.
Wahrnehmungsberechtigte haben folgende Möglichkeiten, sich aktiv in den Gremien der VG WORT zu engagieren:
Für Mitglieder bestehen weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
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