METIS (Texte im Internet)

Für Texte im Internet gibt es zwei verschiedene Ausschüttungen, die reguläre Ausschüttung mit Zugriffszählung und die Sonderausschüttung.

In beiden Fällen ist die Meldung ausschließlich in elektronischer Form über T.O.M., das Online Meldeportal der VG WORT möglich. Für den Zugang wird eine einmalige Registrierung benötigt. Eine Meldung über Papierformulare kann nicht erfolgen.

Allgemeine Grundlagen

Meldefähig sind Texte ab einem Mindestumfang von 1.800 Zeichen (gerechnet inklusive der Leerzeichen). Gedichte sind von diesem Mindestumfang ausgenommen.

Die Texte müssen als geschriebener "stehender" Text vorliegen. Texte in Videos, Audiodateien oder Multimediapräsentationen können aktuell nicht gemeldet werden.

Neben direkt im Netz lesbaren Texten (HTML oder XHTML Dateien) sind auch PDF-Dokumente oder sog. ePubs  meldefähig. Andere Dokumentenformate, zum Beispiel Bilddateien sind nicht meldefähig.

Vergütet werden im Rahmen der Ausschüttung die zulässigen Kopien im Rahmen von § 53 UrhG, also das (erlaubte) Abspeichern oder Ausdrucken von Internettexten. Nur dafür, dass der Text im Internet veröffentlicht ist, ist gesetzlich keine Vergütung durch die VG WORT vorgesehen. Aus diesem Grund dürfen Texte, die gemeldet werden, nicht mit einem technischen Kopierschutz (Stichwort DRM) versehen sein. Sofern der Text nach dem Kauf oder Login ohne Kopierschutz zur Verfügung steht, können auch kostenpflichtige oder nur hinter einem speziellen Zugang angebotene Texte gemeldet werden.

Vergütet werden urheberrechtlich schutzfähige Texte unabhängig von ihrem Inhalt, wenn sie eine Kopierrelevanz besitzen. Wissenschaftliche, journalistische, belletristische oder andere Texte, die urheberrechtlich relevant und theoretisch ausschüttungsfähig sind, können gemeldet werden.

Reguläre Ausschüttung

Ob ein Text eine Kopierwahrscheinlichkeit besitzt, ergibt sich unter anderem daraus, dass Nutzer diesen Text tatsächlich aufrufen. Die Anzahl der Zugriffe auf einen Text wird mit Hilfe einer von der VG WORT vergebenen Zählmarke gezählt. Erreichen die pro Text gemessenen Zugriffe innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Wert, den die Gremien der VG WORT festlegen, kann im darauf folgenden Jahr der Text gemeldet werden. Über die Tatsache, ob ein Text gemeldet werden kann, werden die Autoren und Verlage, die ihre Texte mit einer Zählmarke versehen haben, rechtzeitig informiert. Die Ausschüttung erfolgt auf der Basis einer fristgerecht eingereichten, korrekten Meldung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Meldeberechtigt sind:

  • Autoren
  • Übersetzer
  • Verlage

 

Sonderausschüttung

Autoren, deren Verlage sich bisher nicht an METIS beteiligen, haben die Möglichkeit, an der sog. Sonderausschüttung teilzunehmen. Die Sonderausschüttung gibt es, wie die reguläre Ausschüttung, unabhängig vom Inhalt der Texte, solange die Texte urheberrechtlich schutzfähig und nicht kopiergeschützt sind. Vergütungsfähig sind damit wie bei der regulären Ausschüttung auch solche Texte, die hinter einer Bezahl- oder Login-Schranke eines Verlags im Internet verfügbar sind, solange sie sonst keinen technischen Kopierschutz aufweisen. Dazu gehören z.B. auch die Texte auf den Webseiten von Wissenschaftsverlagen, die noch nicht am System der Zugriffszahlung teilnehmen, das die reguläre Ausschüttung für Autoren und Verlage ermöglicht.

Meldeberechtigt sind:

  • Autoren
  • Übersetzer

 Nimmt eine deutsche Internetseite nicht an der regulären Ausschüttung von METIS teil, ist eine Meldung über die jährlich stattfindende Sonderausschüttung möglich.

Die Sonderausschüttung ist eine sog. Jahresmeldung, bei der pro Internetseite ("Domain") und pro Kalenderjahr nur eine Meldung erstellt werden muss. Da die Texte jedes Jahr erneut über die Sonderausschüttung vergütet werden können, solange die Texte online sind, gibt es in der Sonderausschüttung keine rückwirkende Meldung, sondern nur eine Meldemöglichkeit im jeweiligen Kalenderjahr. Die Meldefrist endet jeweils am 31. Januar eines Jahres für Texte, die im Vorjahr im Internet verfügbar waren.

Zusätzliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung finden Sie hier.

Weitere Informationen sind für Urheber und Verlage unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp zu finden.

METIS oder "Mein Weg zur Ausschüttung"

Welche Ausschüttung die richtige ist und von welchen Fragen das weitere Vorgehen abhängt, ist der folgenden Grafik zu entnehmen: