Werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich vorgetragen, ist vorab das Vortragsrecht beim Rechteinhaber einzuholen.
In bestimmten Fällen nimmt die VG WORT das Recht des öffentlichen Vortrags erschienener Werke wahr. Hierbei werden die von den Veranstaltern gemeldeten Lesungen und Vorträge abgerechnet. Entsprechend dem Verteilungsplan wird die Vergütung jährlich individuell an die Urheber und Verlage ausgezahlt.
Vorträge eigener Texte können nicht gemeldet werden.
Der Berechtigte behält gleichwohl die Befugnis, jedermann das Recht einzuräumen, seine Werke für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen. Will er davon Gebrauch machen, hat der die Lizenzvergabe der VG WORT mindestens zwei Wochen vorher unter Benennung von Werk, Lizenznehmer, Art und Umfang der eingeräumten Rechte in Textform mitzuteilen. Eine Abrechnung und Verteilung durch die VG WORT erfolgt in diesen Fällen nicht.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022