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Aktuelles

Meldefrist Ende Januar 2024 nicht verpassen!

Der nächste Meldeschluss ist der 31. Januar 2024.

 

Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke melden.

Die Verlage geben ihre Meldungen wie bisher über unser Meldeportal T.O.M. ab.

Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für den Bereich Bibliothekstantieme und Wissenschaft alternativ zum Online-Portal T.O.M auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.

 

Webinar zum Autorenversorgungswerk (AVW) - Zuschuss zur privaten Alterversorge

Mittwoch, 15.05.2024, 17.00 bis 18.00 Uhr
Das Autorenversorgungswerk (AVW) – Zuschuss zur privaten Altersvorsorge

In dem Webinar werden die Voraussetzungen und Kriterien erläutert, um einen Antrag für einen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge zu stellen.

Anmeldung für das Zoom-Webinar unter:
https://event.nc3-cdn.com/vgwort/2024-05-15/

Ende Mai/Anfang Juni 2024

Freitag, 31. Mai 2024 bis Samstag, 1. Juni 2024:

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten und ordentliche Mitgliederversammlung 2024 in Berlin

 

1. Juni
Meldeschluss für Verlage im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen

Ende Juni
Hauptausschüttung der VG WORT

1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen      

 

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