Aktuelles
Meldefrist Ende Januar 2023 nicht verpassen!
Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke melden.
Die Verlage geben ihre Meldungen wie bisher über unser Meldeportal T.O.M. ab. Gemeldet werden kann hier in den Bereichen Bibliothekstantieme, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse und Wissenschaft.
Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für den Bereich Bibliothekstantieme und Wissenschaft alternativ zum Online-Portal T.O.M auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.
Verlagsbeteiligung: Die Meldeportale der VG WORT sind geöffnet.
Mit der Reform des Urheberrechts wurde seit dem 7. Juni 2021 wieder eine eigenständige Verlagsbeteiligung eingeführt. Verlage werden an den Einnahmen der VG WORT aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt.
Seit 28. März 2022 sind die entsprechenden Meldeportale der VG WORT geöffnet. Nähere Informationen zur Verlagsbeteiligung finden Sie hier.
31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet