Beschwerden

Falls Sie Fragen zur Rechtewahrnehmung, Meldung oder Ausschüttung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachabteilung. Telefonische Kontakte sowie das allgemeine Kontaktformular finden Sie hier.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beschwerde gemäß § 33 VGG. Diese betrifft insbesondere Fragen zur Aufnahme und Beendigung der Rechtewahrnehmung oder zum Entzug einzelner Rechte sowie zu den Wahrnehmungsbedingungen und Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Das folgende Formular dient der Eingabe einer solchen Beschwerde: