Fach- und Sachbücher

Wissenschaftliche Bücher, Fachbücher und Sachbücher (ausgenommen Sachbücher für Kinder) können bis zu drei Jahre nach Erscheinen gemeldet werden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen; dies gilt auch für im Ausland erscheinende Originalausgaben. Neuauflagen können gemeldet werden, wenn sie inhaltlich um mindestens 10% verändert sind.

Beiträge in Fach- und Sachbüchern können drei Jahre ab Erscheinen gemeldet werden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen. Der Mindestumfang pro Beitrag beträgt 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht zwei Normseiten à 1.500 Zeichen), kürzere Beiträge dürfen nicht zusammengefasst werden. Eigene Abbildungen, Illustrationen etc. können mit ihrem Umfang als Text angesetzt werden (maximal bis zum Umfang des Textes), hierbei gilt ein Mindestumfang von zwei Normseiten reinen Textes. Screenshots und Fremdabbildungen können nicht zum Text addiert werden.

Die Herausgabe eines Sammelbands kann gemeldet werden, wenn mindestens sechs Textbeiträge sechs verschiedener Urheber enthalten sind oder es sich um eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe handelt. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich. Die Herausgabe von Zeitschriften oder Reihen ist nicht meldefähig. Einzelheiten enthält das Merkblatt für Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke.

Loseblattwerke können alle fünf Jahre als Grundwerk mit der Herausgabe gemeldet werden, sofern in diesem Zeitraum wenigstens eine Ergänzungslieferung erschienen ist, die von mindestens sechs verschiedenen Autoren bearbeitet wurde.

Einzellieferungen zu Loseblattwerken sind drei Jahre lang meldefähig, das Erscheinungsjahr eingeschlossen. Erforderliche Pflichtangaben:

  • die Nummern aller Lieferungen eines Jahres
  • die Gesamtzahl aller an den Lieferungen eines Jahres beteiligten Autoren
  • die Gesamtzahl der Druckseiten aller Lieferungen eines Jahres