Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT

Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 1. Juni 2024 Änderungen des Wahrnehmungsvertrags beschlossen. Dabei wurde der Wahrnehmungsumfang in § 1 Abs. 1 Nr. 37 um eine Rechteeinräumung erweitert, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Ferner wurde die Formulierung der Rechteeinräumung in § 1 Abs. 1 Nr. 36, die schon bislang eine Vergabe von Lizenzen an Unternehmen und Behörden ermöglicht, an den Wortlaut der neuen Nr. 37 angepasst.

Alle Änderungen sind unter „Mitteilung von Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT mit Auswirkung auf Ihren Wahrnehmungsvertrag“ aufgeführt und erläutert.

Die Frist für einen Widerspruch zu den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2024 endete zum 29. November 2024.

Sofern Sie den Katalog Ihrer der VG WORT eingeräumten Rechte und Ansprüche ändern wollen, ist dies gemäß den allgemeinen, in §§ 12 und 13 des Wahrnehmungsvertrages enthaltenen Bestimmungen möglich.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Abteilung Personendaten & Verträge in Verbindung.

Kontakt: personendaten(at)vgwort.de