Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT

Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 20. März 2021 und am 10. Dezember 2021 Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland beschlossen. Unter anderem wurde der Wahrnehmungsumfang der VG WORT teilweise erweitert, insbesondere um die zum 7. Juni 2021 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Vergütungs- und Beteiligungsansprüche, teilweise entfällt die Wahrnehmung von Rechten. Alle Änderungen sind in der diesem Schreiben beigefügten Anlage („Mitteilung von Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT mit Auswirkung auf Ihren Wahrnehmungsvertrag und Ihren Inkassoauftrag für das Ausland“) aufgeführt und erläutert.